Woher kommt das Reinheitsgebot?

Die weltweit älteste und bis heute gültige lebensmittelrechtliche Bestimmung: Das deutsche Reinheitsgebot. Es ist weltweit bekannt und wird noch heute von Bierliebhabern im In- und Ausland mit einem Qualitätsversprechen verbunden. Ungeachtet seines Alters hat es dabei nicht an Aktualität verloren. Was genau das Reinheitsgebot besagt und woher es eigentlich stammt, das erfährst Du jetzt!

Was besagt das deutsche Reinheitsgebot?

Das heute bekannte deutsche Reinheitsgebot besagt, dass bei der Herstellung des Bieres nur vier Zutaten verwendet werden dürfen: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe.

Doch im Reinheitsgebot wird nicht nur festgehalten, welche Zutaten zur Herstellung von Bier verwendet werden dürfen, sondern vor allem auch, welche nichts im Bier zu suchen haben. Im Gegensatz zu Brauereien in anderen Ländern, dürfen in Deutschland keine künstlichen Aromen, Farbstoffe, Stabilisatoren, Enzyme, Emulgatoren und keine Konservierungsstoffe eingesetzt werden. Dadurch ist die Produktion von Bier auch deutlich aufwändiger und anspruchsvoller als in vielen Brauereien anderer Länder.  

Das europäische Zusatzstoffrecht lässt allerdings eine eingeschränkte Liste an Zusatzstoffen bei der Herstellung von Bier zu, während dieses Recht auf nationaler Ebene für „Traditionelle Lebensmittel“ drastisch eingeschränkt werden kann. Und davon wurde in Deutschland Gebrauch gemacht, denn Bier gilt als eines der traditionellen Lebensmittel.

Die Geschichte des Reinheitsgebotes

Bevor man von dem heutigen deutschen Reinheitsgebot sprechen kann, muss das „bayrische Reinheitsgebot“ genauer betrachtet werden.

Das bayrische Reinheitsgebot wurde von den damaligen in Bayern regierenden Brüdern Herzog Wilhelm IV. und Herzog Ludwig X erlassen. Am 23. April, 1516 verkündeten sie das Gebot auf dem Landstädtetag in Ingolstadt, welches besagte, dass ab sofort in all ihren Städten und auf dem Land nichts anderes mehr als Gersten, Hopfen und Wasser für die Bierproduktion verwendet und gebraucht werden soll.

Damit sollte die Bevölkerung nicht nur vor überzogenen Bierpreisen geschützt werden, sondern auch vor gesundheitsschädlichen Zutaten. Denn vor dem Erlass des Gebots wurden dem Bier alle möglichen Zutaten beigemischt, die den Geschmack beeinflussten oder seine berauschende Wirkung verstärkten. Doch nicht nur Das – es wurden sogar Zutaten in einer zu hohen Dosis beigemischt, in deren Folge es beim Verbraucher zu Unwohlsein oder sogar Vergiftungen kam.

Der Erlass des Gebots war jedoch nicht der erste Versuch, die Herstellung von Bier in eine einheitliche und geordnete Richtung zu lenken. Es eilte eine langjährige Entwicklung voraus und immer wieder Versuch, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem und preiswertem Bier zu gewährleisten.

Schon 1156 für Augsburg oder 1305 für München, gab es die ersten Vorschriften zu Preis und Qualität von Bier. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurden regionale Vorschriften zu Preisen und Herstellung von Bier immer gängiger.

Die erste konkrete Festlegung auf die Zutaten Wasser, Malz und Hopfen erfolge 1487 in München. Hefe und deren Wirkung war zu damaliger Zeit noch nicht bekannt, weshalb sie noch nicht erwähnt wurde.

Als unmittelbarer Vorläufer des bayrischen Reinheitsgebots gilt jedoch die im Jahr 1493 erlassene „Biersatzordnung“ für Niederbayern, welche die Bierherstellung auf die Zutaten Malz, Hopfen und Wasser beschränkte.

Doch auch außerhalb Bayerns lagen die Brauer selbst großen Wert auf die Durchsetzung des Reinheitsgebotes, denn das bayrische Bier erfreute sich großer Beliebtheit und wurde bei Verbrauchern geschätzt. Dadurch wurde das Gebot nach und nach auch von anderen Staaten übernommen. Bayern ging sogar soweit, dass es nach dem ersten Weltkrieg seine Zugehörigkeit zu Weimarer Republik davon abhängig gemacht hat, ob dass Reinheitsgebot im gesamten Reichsgebiet gelte.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das Reinheitsgebot dann im Biersteuergesetz festgelegt und ist heute in der Bekanntmachung der Neufassung des „Vorläufigen Biergesetzes“ verankert – dabei dürfen zur Produktion von Bier nun nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.

Im Gegensatz zum ursprünglichen bayrischen Reinheitsgebot, ist in diesem deutschen Reinheitsgebot jedoch auch die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker zulässig. Das bayrische Reinheitsgebot ist also der Ursprung des deutschen Reinheitsgebots und auch heute gibt es noch Unterschiede.

Wie sieht es heute aus?

BierthekeDas ursprüngliche Biersteuergesetz wurde durch neue EU-Vorschriften 1993 aufgehoben, da steuerrechtliche und lebensmittelrechtliche Vorschriften streng getrennt werden müssen. Das Biersteuergesetz wird also von dem „Vorläufigen Biergesetz“ abgelöst, welches wiederum 2005 aufgehoben und durch das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittelrechts ersetzt wurde. Die ursprünglichen Vorschriften gelten jedoch weiter und auch heute wird das Bier in Deutschland noch nach dem Reinheitsgebot hergestellt.

Natürlich haben sich die Bedingungen zur früheren Bierproduktion verändert und heute wird unser Bier unter höchst hygienischen Standards gebraut. Über die Jahre hinweg konnte die Brautechnik immer weiter verbessert und verfeinert werden.

Bis heute beeinflusst das ursprüngliche bayrische Reinheitsgebot also die Bierproduktion in Deutschland und ist Ursprung qualitativ hochwertiger und beliebter Biere.

 

 




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